Kinder- und Jugendschutzkonzept  des TC Bordesholm

Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Sport bieten. Im Folgenden definiert der TC Bordesholm seine Maßnahmen zur Prävention und zum Kinder- und Jugendschutz. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept liegt offen für alle Personen zur Einsicht im Verein aus und ist online einsehbar.

1.   Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse

Von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und die Vorlage nachweislich dokumentiert. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein und ist alle
5 Jahre neu vorzulegen. Der TC Bordesholm beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind.

2.   Benennung einer Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz im Sport

Der TC Bordesholm hat eine interne Ansprechperson, die per E-Mail unter Jugendwart@tc-bordesholm.de oder per Telefon
0160-90512371 erreicht werden kann, Herr Lars Kölle.

3.   Veröffentlichung der Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz im Sport

Auf unserer Homepage sind sowohl unsere internen Ansprechpersonen, Ansprechpartner von auf Kinder- und Jugendschutz spezialisierten Einrichtungen als auch weiterführende Informationen zum Kinderschutz veröffentlicht.

4.   Schulung der Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz im Sport

Unsere internen Ansprechpersonen sollten einmalig an einer Schulung zum Thema Kinderschutz teilnehmen.

5.   Grundsätze des Verhaltens im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, müssen im Zuge der Vertragserstellung das Kinder- und Jugendschutzkonzept des Vereins, den Interventionsleitfaden und den Ehrenkodex der Sportjugend Schleswig-Holstein anerkennen.

6.   Risikoanalyse

Um potenzielle Risiken für Kinder und Jugendliche innerhalb des Vereins herauszufinden, wurde eine Analyse von verschiedenen Tätigkeitsfeldern (z.B. Sportbetrieb, Abteilungen, Hauptamt, Gremien) innerhalb des Vereins vorgenommen. Die Risikoanalyse soll fester Bestandteil des Vereinslebens werden, um stetig ein Bewusstsein für den Kinder- und Jugendschutz zu schaffen. Die Analyse soll bei Bedarf oder Veränderungen aktualisiert werden.

7.   Interventionsleitfaden

Sobald eine Kindeswohlgefährdung oder ein Verdachtsfall im Verein vorliegt, wird der Interventionsleitfaden angewendet.

8.   Implementierung in der Satzung  (§3 Nr.4)

Der Verein hat als eigene Abteilung eine besondere Jugendgruppe, die vom Jugendwart  betreut wird. Der Verein bezweckt die freiwillige selbstständige Übernahme und Ausführung der Aufgaben der freien Jugendhilfe und strebt die Verwirklichung der in
den Richtlinien des Landesjugendamtes geforderten Bedingungen an.

9.   Regelmäßige Teilnahme an Ansprechpersonen-Schulungen

Für die Übungsleitenden und allen Interessierten im Verein besteht die Möglichkeit, kostenlos an Schulungen zum Kinder- und Jugendschutz teilzunehmen.
Es wird über verschiedene Kanäle (Intranet/ Newsletter/ Vereinshomepage) auf niedrigschwellige Sensibilisierungsmöglichkeiten zur Auffrischung und Wiederholung hingewiesen, z.B. die Sensibilisierungs- und Schulungsvideos des DOSB.